| Bürgerinitiative: Zweitstimme oder Parteienreihung bei Nationalratswahlen zum Schutz der Interessen von Wählern kleiner Parteien (http://homepage.boku.ac.at/fweiss/wahl8.html)
Derzeit bleiben bei Nationalratswahlen die Stimmen von Wählern kleiner Parteien, welche die Prozent- bzw. Mandatshürde nicht schaffen, bei der Ermittlung der Zusammensetzung des Nationalrates unberücksichtigt. Diese Wählergruppe ist daher im Parlament nicht vertreten, was meiner Ansicht nach ein Bruch des in Artikel 26 Abs 1 B-VG festgelegten Grundsatzes des "gleichen und proportionalen" Wahlrechts ist. Zur Zeit wäre es z.B. ohne weiteres denkbar, daß eine Minderheit über die Zusammensetzung des Nationalrates entscheidet, wenn die Mehrheit der Wähler kleine Parteien wählen würde. Dies ist zwar unter den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen unwahrscheinlich aber langfristig nicht undenkbar. Defizite im Wahlrecht, die zu demokratisch schwer zu rechtfertigenden Konstellationen führen können, sollten daher möglichst von vorne herein ausgeschlossen werden. Darüber hinaus führt die geltende Wahlordnung zu einer Verzerrung der Wahlergebnisse, da Kleinparteien, deren Einzug in den Nationalrat nicht erwartet wird, aus Angst vor einer Vergeudung der Stimme von einem Teil der potentiellen Wähler nicht gewählt werden. So hat es seit den 50iger Jahren in Österreich lediglich eine einzige Partei, die Grünen, aus eigener Kraft geschafft ins Parlament einzuziehen...
Dem B-VG könnte durch die Einführung einer Zweitstimme oder durch die Möglichkeit einer persönlichen Reihung der Parteien am Stimmzettel auf einfache Art und Weise entsprochen werden ohne Mandats- und Prozentklausel als Schutz vor einer Zersplitterung des Nationalrates in Kleinstfraktionen in Frage stellen zu müssen. Die Zweitstimme würde nur dann zum Einsatz kommen, wenn die erste gewählte Partei den Sprung ins Parlament nicht schafft. Noch einen Schritt weiter geht das System der Parteienreihung, bei dem der Wähler die Parteien von vorne herein entsprechend seiner Präferenzen reiht, also jeder Partei einen bestimmten Rang zuweist. In einer ersten Zählung würden nur die ersten Ränge gezählt. Damit würde bestimmt, welche Parteien die Mindestlimits erreichen und welche nicht. In einer zweiten Zählung würden dann die Stimmen der Wähler jener Parteien, welche die Mindestlimits nicht erreicht haben, den Parlamentsparteien zugeteilt. Die Stimme würde jeweils die am Stimmzettel bestgereihte aller derjenigen Parteien erhalten, die nach erster Zählung ins Parlament einziehen. Mit diesem System würde keine Stimme mehr vergeudet werden und keine Wählergruppe würde im Parlament unvertreten bleiben.
Am 30.Juni hat sich im Parlamernt der Österreich-Konvent konstituiert um Vorschläge für eine Verfassungsreform zu erarbeiten. Unter anderem soll auch das Wahlrecht reformiert werden. Um die Mitglieder des Österreich-Konvents von diesem Vorschlag zu überzeugen möchte ich daher eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, welche die Einführung einer Zweitstimme oder ein System der Parteienreihung im neuen Wahlrecht zum Ziel hat. Alle, die die Bürgerinitiative unterstützen wollen finden genaueres unter http://homepage.boku.ac.at/fweiss/wahl8.html.
mfg, lg,...
Weiß Franz.

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