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Neues zum Datenouting von Heranwachsenden in Netz-Communities
Ach wie gut,
dass jeder weißΣ.
Symposium des Datenschutzbeauftragten und des Jugendschutzbeauftragten des
Zweiten Deutschen Fernsehens und des Landesbeauftragten für den
Datenschutz in Rheinland-Pfalz zum Europäischen Datenschutztag am 28. Januar 2009
i
m
ZDF
Der Datenschutzbeauftragte
Der Jugendschutzbeauftragte
Der Datenschutzbeauftragte
Der Jugendschutzbeauftragte
Das Internet gewinnt als Rezeptions- und Präsentationsplattform für
Jugendliche immer größere Bedeutung. Schon heute gehört es zum
Alltag vieler Heranwachsender. Es herrscht allerdings unter Kindern
und Jugendlichen eine große Fahrlässigkeit, um nicht zu sagen:
Naivität im Umgang mit den eigenen persönlichen Daten auf den
Plattformen.
Welche konkreten Gefahren mit leichtfertigem Datenumgang im
Web 2.0 verbunden sind, warum persönliche Daten von Heranwachsenden
für Netzwerke interessant sind, wie Kinder und Jugendliche
ihren medialen Datenumgang selbst sehen, was der Datenschutz
angesichts der rasanten Entwicklungen im Internet überhaupt
noch zu leisten vermag und was vor allem Eltern, Schulen und die
sogenannten ≥geschützten Plattformen≥ zu dem immer wichtiger
werdenden Lernziel ≥Identitätsmanagement≥ beitragen können, das
sind nur einige der Themen, die auf dem Symposium zum Europäischen
Datenschutztag am 28.01.2009 behandelt werden.
Hierzu werden √ auf Einladung des ZDF und des Landesbeauftragten
für den Datenschutz in Rheinland Pfalz √ Vertreter der Politik, der
Medien, der Wissenschaften sowie viele weitere Experten des Jugend-
und des Datenschutzes in Mainz diskutieren sowie konkrete
praktische Lösungen und Hilfen entwickeln.
Sie sind herzlich eingeladen. Anmeldung ist erforderlich.
ZDF-Konferenzzentrum
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Anmeldungen bis zum 21.01.2009 über:
datenschutztag@zdf.de oder Telefon: 06131-704112 oder
poststelle@datenschutz.rlp.de oder Telefon: 06131-208-2449
Anmeldung Online für Lehrkräfte:
https://tis.bildung-rp.de/tis-online
Fortbildungsveranstaltungsnummer: 91L500502
Für Lehrkräfte aus Rheinland-Pfalz werden die Reisekosten
gemäß Reisekostengesetz auf Antrag erstattet.
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